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Paketsteuer ab Oktober beschlossen

Der Nationalrat hat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 die Einführung einer neuen Paketsteuer beschlossen. Der Bundesrat hat dagegen keinen Einspruch erhoben. Erfasst werden Zustellungen von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen. Betroffen sind Versandhändler, deren inländische Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben. Auch elektronische Marktplätze und Plattformen können nach den besonderen Zurechnungsregeln als Versandhändler gelten.

Die Steuer beträgt grundsätzlich zwei Euro je zugestelltem Paket. Alternativ kann der Versandhändler für ein Kalendervierteljahr die Besteuerung mit zwei Euro je Bestellung wählen, sofern die Bestellung zu einer steuerpflichtigen Zustellung führt. Die Steuerschuld entsteht bereits im Zeitpunkt der Annahme der Zahlung und nicht erst bei der tatsächlichen Zustellung. Wurde das Paket erfolgreich zugestellt, entfällt die Steuer auch bei einer späteren Warenrücksendung nicht mehr.

Die Steuer ist vierteljährlich selbst zu berechnen und elektronisch über FinanzOnline zu erklären. Das Paketsteuergesetz soll mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten und auf Zustellungen angewendet werden, für die die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht. Die erste Erklärung betrifft daher das vierte Quartal 2026 und ist bis 31. Jänner 2027 einzureichen. Betroffene Unternehmen sollten ihre Bestell-, Zahlungs- und Versandsysteme rechtzeitig auf die neuen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten vorbereiten.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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