EStR-Wartungserlass 2023
Das Bundesministerium hat aktuell einen Begutachtungsentwurf zum Wartungserlass der Einkommensteuer-Richtlinie veröffentlicht. Die Highlights aus diesem Entwurf betreffen die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen der
Arbeitsplatzpauschale, der Befreiung von Photovoltaikanlagen, der Regelung der Öffi-Tickets und der Erhöhung der Grenze Kleinunternehmerpauschalierung sowie des Öko-Gewinnfreibetrags und der Besteuerung von Kryptowährungen.
Andere Themen betreffen Änderungen aufgrund von aktuellen Verwaltungsgerichtshofurteilen wie zum Beispiel zur Abgrenzung der Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit bei gemischten Schenkungen. Bei der Erbteilung käme es nach diesem Entwurf zu einer eklatanten Verschlechterung. Für Übertragungen nach dem 31.12.2022 soll neu keine Differenzierung mehr zwischen nachlasseigenen und nachlassfremden Mitteln vorgenommen werden.
Alles was aufgewendet wird, um den Nachlassgegenstand zu erhalten, ist für die Abgrenzung entgeltlich/unentgeltlich als Gegenleistung anzusehen und daher einzubeziehen. Wenn somit zur gerechten Verteilung zwischen den Nachfahren Ausgleichszahlungen notwendig sind, werden (zum Teil) entgeltliche Vorgänge unterstellt, die Immo-ESt auslösen und bei Grundstücken zu „Neuvermögen“ führen. Hier kommt hoffentlich noch eine Änderung, ansonsten kann nur angeraten werden, vor dem Ableben noch zu schenken.