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Anteilsvereinigung Neu in der GrESt

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 werden Tatbestände der Anteilsübertragung und -vereinigung in der Grunderwerbsteuer (GrESt) erweitert. Zum einen der Gesellschafterwechel: Dieser Steuertatbestand erfasst nunmehr nicht nur Personengesellschaften, sondern auch Kapitalgesellschaften. Weiters wurde die Beteiligungsschwelle auf 75% gesenkt (bisher 95%) und der Beobachtungszeitraum auf
sieben Jahre (bisher fünf Jahre) verlängert.


Zum anderen die Anteilsvereinigung NEU: Die Beteiligungsschwelle wird auch für diesen Tatbestand auf 75% gesenkt. Zudem gelten bei diesem Tatbestand nicht nur unmittelbare Beteiligungen, sondern auch mittelbare Beteiligungen. Der Erwerber umfasst alle rechtsfähigen Personen (z.B. natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögens-massen wie Stiftungen). Ganz neu wird auch der Begriff einer „Erwerbergruppe“ eingeführt. Die Neuregelung gilt für Erwerbsvorgänge, bei denen die Steuerschuld nach dem 30. 6. 2025 entsteht. Bei Kapitalgesellschaften sind allerdings Änderungen im Gesellschafterbestand, die vor dem 1. 7. 2025 erfolgt sind, unbeachtlich. Die GrESt wird grundsätzlich sowohl beim Gesellschafterwechsel als auch bei der Anteilsvereinigung vom sogenannten Grundstückswert berechnet. Der Steuersatz beträgt 0,5% vom Grundstückswert bzw 3,5% vom Einheitswert.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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