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Zuschuss für NPO bei Energiekosten

Auch kirchlichen und gemeinnützigen Einrichtungen (Non-Profit-Organisationen) sollen die Energiemehrkosten abgefedert werden. Auf der von der AWS eingerichteten Plattform npo-fonds.at können sich nicht unternehmerisch tätige, gemeinnützige Organisationen und kirchliche Einrichtungen ab sofort registrieren lassen. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Vergabe der Förderung bis zur Budgetobergrenze maßgeblich. Es gilt das „First Come Frist Serve Prinzip“, bis die 140.000,- Millionen verbraucht sind.

 

Nur nicht, oder teilweise nicht unternehmerisch tätige Organisationen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes mit Sitz oder Betriebsstäte in Österreich sind förderberechtigt, soweit die Einrichtung zumindest seit dem 31.12.2021 besteht. Gefördert werden die Energiemehrkosten für die Monate Jänner bis Dezember 2022 (Phase 1) und die entsprechenden Monate im Jahr 2023 (Phase 2). Förderanträge für die Phase 1 sind bis zum 30.6.2024 und jene für die Phase 2 bis zum 31.12.2024 einzureichen.

 

Betreffend die förderbaren Kosten werden neben Strom, Erdgas und Fernwärme ebenfalls Treibstoffe sowie Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl gefördert. In der Phase 1 werden 30% und in der Phase 2 50% der nichtunternehmerischen Mehrkosten als im Vergleichszeitraum 2021 gefördert. Der Zuschussbetrag muss sich mindestens auf 800,- € belaufen und beträgt für die Phase 1 und Phase 2 kumuliert maximal 500.000,- €.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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