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Klimabonus

Als Ausgleich für die CO2 Bepreisung wurde der sogenannte Klimabonus eingeführt. Den Klimabonus bekommen alle natürlichen Personen, die in Österreich mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz haben. Die Höhe des Klimabonus hängt von der öffentlichen Anbindung des Hauptwohnsitzes an die Infrastruktur (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Krankenhäuser usw.) ab und beträgt zwischen EUR 145 und EUR 290. Wenn die Kontodaten auf FinanzOnline hinterlegt sind, wird das Geld überwiesen – ansonsten werden Gutscheine per Post verschickt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen den halben Klimabonus.

Seit dem Jahr 2024 wird der Klimabonus erstmalig nicht nur regional, sondern auch sozial gestaffelt. Durch eine Gesetzesänderung zählt der Klimabonus ab einer Einkommensgrenze in Höhe von EUR 66.612 pro Jahr (das entspricht einem Brutto Monatsgehalt in Höhe von rd. EUR 6.600) zum steuerpflichtigen Einkommen und muss versteuert werden. Bei diesem Jahreseinkommen beginnt der Grenzsteuersatz in Höhe von 48 Prozent, was zu Folge hat, dass nach Steuer nur rund die Hälfte des Klimabonus übrigbleibt.

Zur Umsetzung dieser Steuerpflicht wurde die Liste der Pflichtveranlagungstatbestände erweitert. Die Daten werden automatisierte an das Finanzministerium übermittelt. Somit wird bei jeder steuerlichen Veranlagung (egal ob antragslos oder über die Steuererklärung) geprüft ob eine Besteuerung zu erfolgen hat. Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn sonst keine Absetzposten geltend gemacht werden können.

 

 

Mag. Gerhard Fend

 

Erscheinungsdatum:

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