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Steuerliche Änderungen - Ausblick auf 2024

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wird die inflationsneutrale Einkommensbesteuerung ab 1.1.2024 neu geregelt. Neben der Anpassung der Tarifstufen und bestimmter Absetzbeträge wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen. So wird ua der Grundfreibetrag auf Gewinne bei Unternehmen bis 33.000,- € angehoben. Somit können 4.950,- € (=15% von 33.000,- €) automatisch als Betriebsausgabe angesetzt werden.

 

In den Jahren 2024 und 2025 können Zuschläge für 18 Überstunden monatlich bis zu 200,- € steuerfrei ausbezahlt werden. Auch der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage sowie für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wird auf 400,- € pro Monat erhöht. Alle Regelungen betreffend das Homeoffice gelten ab 2024 unbefristet weiter. Der steuerfreie Zuschuss für die Kinderbetreuung wird auf 2.000,- € pro Jahr erhöht und das Alter des Kindes von 10 auf 14 Jahre angehoben.

 

Die Körperschaftsteuerpflicht reduziert sich ab 1.1.2024 auf 23%. Durch die Senkung des gesetzlichen Mindestkapitals auf 10.000,- € reduziert sich auch die Mindestkörperschaftsteuer auf 5% von 10.000,- €, somit 500,- € pro Jahr (bisher 1.750,- €). Für die bestehenden GmbHs ist keine Kapitalherabsetzung notwendig, um in den Genuss der niedrigen Mindestkörperschaftsteuer zu kommen.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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