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Nachfolge in Unternehmen

Der Ministerrat hat vor kurzem eine Regierungsvorlage beschlossen, mit der eine unkomplizierte Betriebsübergabe im Familienverband unterstützt werden soll. Laut Schätzungen des Finanzministeriums werden in den kommenden Jahren rund 15.000 Familienunternehmen an einen Nachfolger übergeben.

 

In der Bundesabgabenordnung soll für Unternehmensübertragungen an Angehörige die Möglichkeit geschaffen werden, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine natürliche Person innerhalb von zwei Jahren ab Antragstellung einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil an einen oder mehrere Angehörige übertragen möchte.

 

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, hat das Finanzamt eine Außenprüfung der noch ungeprüften Zeiträume des übergebenden Unternehmens durchzuführen. Während des Übergabeprozesses ist das Finanzamt verpflichtet, Auskünfte über bereits verwirklichte und noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erteilen. Der Antragsteller und Nachfolger unterliegen dabei einer erweiterten Offenlegungspflicht. Dabei sind dem Finanzamt jene Sachverhalte (unaufgefordert) offenzulegen, die für die Unternehmensübertragung von Relevanz sind.

 

Durch diese neue Regelung soll eine größere Rechts- und Planungssicherheit beim Nachfolger im Hinblick auf den Übergabeprozess gewährleistet werden. Die Anträge auf Begleitung einer Unternehmensübertragung sollen ab 1.1.2025 möglich sein - die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

 

Mag. Gerhard Fend

Erscheinungsdatum:

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