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Vereine

Gemeinnützige Vereine haben verschiedene Möglichkeiten Einnahmen zu erzielen, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden:

 

  • Mitgliedsbeiträge: Mitgliedsbeiträge dienen dazu, die statutenmäßigen Aufgaben des Vereines zu erfüllen. Sie sind bei einem gemeinnützigen Verein von der Umsatz- und Körperschaftsteuer befreit. Für das Vereinsmitglied ist die Zahlung steuerlich nicht absetzbar – ausgenommen es handelt sich um einen berufsrechtlich relevanten Verein oder eine Interessensvertretung.
  • Spenden: Spenden sind freiwillige Zahlungen, die ohne Erwartung einer Gegenleistung bezahlt werden. Für Spender:innen sind die Zahlungen steuerlich absetzbar, wenn der Verein auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen steht. Die Spenden werden vom Verein an das Finanzamt gemeldet und bei der Steuererklärung der Spender:innen automatisch berücksichtigt.
  • Sponsoring: Beim Sponsoring erbringt der Verein eine angemessene Gegenleistung in Form von Werbeleistungen. Sie sollten in einem Vertrag genau definiert werden. Die Zahlung ist für den Sponsor steuerlich absetzbar, wenn sie den Wert einer breiten öffentlichen Werbewirkung entspricht. Steht das Sponsoring mit dem gesamten gemeinnützigen Verein oder dem unentbehrlichen Hilfsbetrieb (z.B. Sportbetrieb) im Zusammenhang, fällt für den Verein keine Umsatz- oder Körperschaftsteuer an. Ist die Sponsoringeinnahme für den entbehrlichen Hilfsbetrieb (z.B. kleines Vereinsfest), unterliegt sie der Körperschaftsteuer, wenn der Freibetrag (EUR 10.000/Jahr) überschritten wird.

 

 

Mag. Gerhard Fend

Erscheinungsdatum:

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