Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Basispauschalierung ausgeweitet. Die Umsatzgrenze wird von 220.000,- € stufenweise auf 420.000,- € angehoben. Bereits im laufenden Veranlagungsjahr 2025 wird die Umsatzgrenze auf 320.000,- € erhöht. Ab der Veranlagung 2026 gilt in der Folge die endgültige Erhöhung auf 420.000,- €.
Der Pauschalierungssatz für (bestimmte) Betriebsausgaben bleibt bei den freiberuflichen, beratenden, schriftstellerischen, wissenschaftlichen und unterrichtenden Tätigkeiten weiterhin 6%. Der Maximalbetrag der pauschalierten Betriebsausgaben beträgt somit bei der Veranlagung 2025 19.200,- € und im Folgejahr 25.200,- €. Bei den übrigen betrieblichen Tätigkeiten erhöht sich das Pauschale von 12% auf 13,5% für die Veranlagung 2025 und ab 2026 auf 15%.
Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Inanspruchnahme der Pauschalierung nur der Grundfreibetrag von 15%, nicht aber der investitionsbedingte Freibetrag zusteht. Die Anhebung wird mit der immanenten Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt. Trotzdem sind in der Praxis Parallelrechnungen notwendig, um festzustellen, ob nicht der Ansatz der tatsächlichen Ausgaben günstiger ist.
Dr. Peter Bahl
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