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Budgetbegleitgesetz – Teil 1

Budgetbegleitgesetz 2025 Teil 1

Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 wurde das sogenannte Budgetbegleitgesetz 2025 im Nationalrat beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet 72 Gesetzesnovellen sowie ein neues Gesetz und reicht vom erschwerten Zugang zur Korridorpension bis hin zur Abschaffung des Klimabonus, also quer durch den juristischen Gemüsegarten.

Die steuerlichen Änderungen betreffen unter anderem den Umwidmungszuschlag bei Immobilientransaktionen.

Der Umwidmungszuschlag beträgt 30 % auf den aus der Veräußerung des umgewidmeten Grund und Boden resultierenden Gewinns. Dieser Zuschlag ist sowohl bei Neuvermögen als auch bei Altvermögen anzusetzen. Von diesem Umwidmungszuschlag sind nur jene Umwidmungen betroffen, welche nach dem 31.12.2024 stattgefunden haben und wenn der Grundstücksverkauf nach dem 30.6.2025 erfolgt.

Im Jahr 2025 wird eine steuerfreie Mitarbeiterprämie eingeführt. Sie umfasst Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie sind bis zu € 1.000 steuerfrei. Ein Gruppenmerkmal (ähnlich den Vorgängermodellen) ist nicht erforderlich, jedoch muss, wenn die Prämie nicht allen Arbeitnehmern bzw. nicht im gleichen Ausmaß angeboten wird, diese Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein. Eine lohngestaltende Vorschrift (z.B. im Kollektivvertrag) ist nicht Voraussetzung für die Gewährung.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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