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E-Autos

Am 7. März 2025 hat der Nationalrat das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz bringt eine Verteuerung von Elektrofahrzeugen. Bisher waren E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Ab 1. April 2025 entfällt diese Steuerbefreiung für bestehende und neue E-Autos. Zusätzlich soll die Besteuerung von Plug-in Hybrid-Fahrzeugen jener von Elektrofahrzeugen angeglichen werden.

Für die motorbezogene Versicherungssteuer von Elektrofahrzeugen sind in Zukunft die Motorleistung sowie das Eigengewicht von Bedeutung. Die Steuerbelastung richtet sich nach der Dauerleistung des Elektromotors welche im Zulassungsschein eingetragen ist. Von der Dauerleistung werden 45 kW abgezogen. Danach beträgt die Steuer für die ersten 35kW EUR 0,25 pro kW, für die nächsten 25kW EUR 0,35 und darüber hinaus EUR 0,45 pro kW. Vom Eigengewicht des Fahrzeugs werden 900kg abgezogen. Danach beträgt die Steuer für die ersten 500kg nach Abzug EUR 0,015 pro kg, für die nächsten 700kg EUR 0,03 und darüber hinaus EUR 0,045 pro kg. Die gesamte Steuerlast ergibt sich dann durch Addition der beiden Komponenten Motorleistung und Gewicht.

Gemäß den Berechnungen des ÖAMTC beträgt die Steuerbelastung für einen VW ID.3 Pro rd. EUR 514 und für einen Tesla Y rd. EUR 950 pro Jahr. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird über den Versicherer bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und abgeführt. Bei Wechselkennzeichen zahlt man die Steuer wie bisher nur für jenes Fahrzeug mit der höchsten Steuerbelastung.

 

Mag. Gerhard Fend

Erscheinungsdatum:

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