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Kleine Nova für klein-LKW

Die Normverbrauchsabgabe (NOVA) für Klein-LKW (Fahrzeuge der Klasse N1) zur Güterbeförderung wird mit 1. Juli 2025 abgeschafft. Dadurch wird der Rechtszustand für Klein-LKW aus dem Jahr 2021 wieder hergestellt. Die NOVA gilt für Kraftfahrzeuge, die in Österreich erstmalig zugelassen werden und betrifft sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtfahrzeuge die aus dem Ausland nach Österreich eingeführt und im Inland erstmalig zugelassen werden. Die Höhe der Steuer ist im Wesentlichen vom Nettokaufpreis und dem CO2 Ausstoß des Fahrzeuges abhängig.

Die Befreiung soll für Nutzfahrzeuge bzw. Kleintransporter zur Güterbeförderung mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gelten. Die Befreiung gilt auch für Vorführfahrzeuge, wenn die Zulassung auf den Endkunden nach dem 1. Juli 2025 erfolgt. Bei einer Zulassung von Vorführfahrzeugen auf den Endkunden vor dem 1. Juli 2025 besteht weiterhin NOVA Pflicht. Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung ist die Befreiung nicht vorgesehen.

Diese Neuregelung könnte sich negativ auf den Wiederverkaufswert von Klein-LKW auswirken die während der NOVA Pflicht angeschafft wurden. Eine rückwirkende Erstattung der NOVA für Gebrauchtfahrzeuge ist nicht vorgesehen, da sie nur Neuzulassungen betrifft.

Durch diese Neuregelung erwartet sich die Regierung, dass die Neuinvestitionen in den Fuhrpark von Unternehmen ansteigen werden. Für Unternehmen die eine Anschaffung eines N1 Fahrzeuges planen, ist es somit günstiger, die Investition auf die zweite Jahreshälfte 2025 zu verschieben.

 

Mag. Gerhard Fend

Erscheinungsdatum:

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