Mit 01.01.2026 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten:
- Tarifanpassung Einkommensteuer: Die Inflationsanpassung erfolgt im Jahr 2026 nur noch zu 2/3 durch die Anhebung der Tarifstufen. Das verbleibende Drittel dient zur Abdeckung des Budgetdefizits. Durch diese Erhöhung bleiben Einkommen bis EUR 13.539 (bisher 13.308) steuerfrei. Ausgenommen von der Inflationsanpassung ist die Tarifstufe von 55% ab einem Einkommen von 1 Mio. Unter Berücksichtigung aller Absetzbeträge tritt die Steuerpflicht eines Arbeitnehmers bei einem Jahreseinkommen in Höhe von EUR 19.962 ein.
- Überstunden: Im Jahr 2026 können Überstundenzuschläge für 15 Überstunden monatlich (bis EUR 170) steuerfrei ausbezahlt werden.
- Familienleistungen: Der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Mehrkindzuschlag, Familienbeihilfe und der Familienzeitbonus werden in den Jahren 2026 und 2027 nicht valorisiert.
- Pendlereuro: Als Ausgleich für die Abschaffung des Klimabonus wird der Pendlereuro (der neben dem Pendlerpauschale zusteht) von EUR 2 auf EUR 6 pro Kilometer angehoben.
- Negativsteuer: Die maximale Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich auf EUR 750.
- Stiftungen: Zuwendungen der Stifter an inländische Privatstiftungen unterliegen der Stiftungseingangssteuer. Diese wird von 2,5% auf 3,5% angehoben. Weiters wird der Zwischensteuersatz (z.B. für Zinserträge und Einkünfte aus Kapitalvermögen) von 23% auf 27,5% angehoben.
Mag. Gerhard Fend
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