Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens 3.552,66 € investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2025 von 150,99 €. Jene Personen, die bereits die gesetzliche Alterspension beziehen, sind von der Förderung ausgenommen. Als Bausparprämie kann unverändert für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200,- € pro Jahr noch eine Prämie von 18,- € lukriert werden.
Private Spenden werden auch für das Jahr 2025 nur mehr auf Grund der elektronisch übermittelten Daten der Empfängerorganisationen bei der (Arbeitnehmer) Veranlagung berücksichtigt. Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10% des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden.
Die spezielle Sonderausgabenpauschale für die thermische Sanierung von Gebäuden und auch der Ersatz von fossilen durch klimafreundlichere Heizsysteme kann auch im Jahr 2025 nur geltend gemacht werden, wenn der zu Grunde liegende Förderantrag noch im Jahr 2025 eingebracht wird. Wenn Gewinne aus Wertpapierverkäufen von sogenannten „Neuvermögen“ im Jahr 2025 erzielt wurden, könnten diese mit realisierten Wertpapierverlusten noch ausgeglichen werden. Verluste aus privaten Aktiendepots könnten auch mit Gewinnausschüttungen aus der eigenen GmbH verrechnet werden.
Dr. Peter Bahl
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